Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4424
BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53 (https://dejure.org/1953,4424)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1953 - 5 StR 86/53 (https://dejure.org/1953,4424)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1953 - 5 StR 86/53 (https://dejure.org/1953,4424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51

    Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern

    Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53
    Der Fall liegt anders als derjenige, der dem Urteil des BGH NJW 52, 514 zugrundeliegt, so daß es nicht darauf ankommt, ob die Bedenken zutreffend sind, die M. in der Anmerkung zu dieser Entscheidung geäußert hat.
  • RG, 04.10.1938 - 4 D 696/38

    1. Kann ein Rücktritt vom Versuch i. S. des § 46 Nr. 1 oder 2 StGB. angenommen

    Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53
    Wie das Schwurgericht zutreffend ausführt, kommt ein strafbefreiender Rücktritt dann nicht in Betracht, wenn der Täter zwar die Ausführung seines verbrecherischen Entschlusses für den Augenblick, nicht aber endgültig aufgibt (vgl. RGSt 72, 349; BGH 5 StR 898/52 vom 26.2.53).
  • RG, 04.12.1919 - III 402/19

    Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch

    Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53
    Wirkt das Tun eines Mittäters bei der Tatausführung des anderen ursächlich fort, so ist er auch dann Täter, wenn er in diesem Augenblick seinen Vorsatz aufgegeben hat, vorausgesetzt, daß der andere nach dem ursprünglichen Plan handelt (RGSt 54, 177 [179]; RG HRR 1936 Nr. 1204).
  • BGH, 26.02.1953 - 5 StR 898/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53
    Wie das Schwurgericht zutreffend ausführt, kommt ein strafbefreiender Rücktritt dann nicht in Betracht, wenn der Täter zwar die Ausführung seines verbrecherischen Entschlusses für den Augenblick, nicht aber endgültig aufgibt (vgl. RGSt 72, 349; BGH 5 StR 898/52 vom 26.2.53).
  • RG, 01.10.1935 - 4 D 828/35

    Zur Frage der Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren

    Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53
    Hierzu genügt es, wenn der Täter die nahe Möglichkeit schafft, den Bruch des fremden Gewahrsams mit Gewalt durchzuführen (vgl. RGSt 69, 327; RG HRR 1936 Nr. 1204).
  • BGH, 03.03.1970 - 1 StR 583/69

    Tateinheitlich begangene Unzucht mit einer Abhängigen und mit einem Kind - Rüge

    Der Tatrichter hat nicht erörtert, ob der Angeklagte sein Vorhaben endgültig und nicht nur für den Augenblick aufgegeben hat und damit vom Versuch zurückgetreten ist (BGHSt 7, 296, 297 [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55]; BGH 5 StR 898/52 vom 26. Februar 1953; BGH 5 StR 86/53 vom 13. Mai 1953; Schönke/Schröder, StGB 15. Aufl. § 46 Rdn. 18, 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht